Erbschaften
Die Berücksichtigung gemeinnütziger Organisationen durch Erbschaften ist eine sicher gute und auch in der Öffentlichkeit bekannte Möglichkeit, eine bewusste und zielgerichtete Unterstützung zu leisten. Die öffentlich rechtliche Anerkennung einer Gemeinnützigkeit der Dogworld-Stiftung erfolgte am 21. Oktober 2008 durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg. Aus den Satzungsrichtlinien der Dogworld-Stiftung ergibt sich weiterhin die inhaltlich festgelegte Zielsetzung (Stiftungszweck) unserer Tierschutzarbeit, wodurch eine außerordentliche Transparenz unserer Tätigkeiten gewährleistet ist.
Selbstverständlich erhalten Sie in Bezug auf das Thema Erbschaften alle weiteren denkbaren Informationen, indem Sie mit uns (Stiftungsgründer) in Verbindung treten.
Thomas und Ina Baumann
Vorstand und Gründer der Dogworld-Stiftung